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Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung

Note 1073 — XXVII. Der Geschlechter- oder Sippenverband.

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Valtazar Bogišić. Zbornik sadašnjih pravnih običaja u južnih Slovena. Agram 1874. Es ist hier der Hinweis am Platze, dass der angesehene slavische Rechtsforscher wohl als der Begründer jener Schule zu betrachten ist, welche in Deutschland Richter Post in Bremen vertritt und als ethnologische Jurisprudenz bezeichnet. Ehe noch des letzteren erste Schriften erschienen, hatte Bogišić ein schon auf dieser Grundlage aufgebautes Werk über das Gewohnheitsrecht der Slaven veröffentlicht (Pravni običaji u Slovena. Agram 1867). Seine Übereinstimmung mit Post’s leitenden Gedanken kenne ich aus dem eigenen Munde des mir befreundeten slavischen Gelehrten. Bogišić, aus Ragusa gebürtig, dermalen kais. russ. Staatsrat und Professor an der Universität zu Odessa, hat soeben die Ausarbeitung des Zivilgesetzbuches für das Fürstentum Montenegro beendet, eine Arbeit, die ihn viele Jahre in Anspruch nahm. Siehe darüber seine kleine Schrift: A propos du code civil du Monténegro; quelques mots sur les principes et la méthode adoptés pour sa confection. Paris 1886.

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