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Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung

Note 1089 — XXVII. Der Geschlechter- oder Sippenverband.

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A. a. O. S. 614. Dagegen berechtigt seine Stelle den Brautführer, der gewöhnlich der Taufpate ist, so oft es ihm behagt, die Braut abzuküssen; er darf ihr auch vor aller Augen in den Busen fahren, ohne dass man ihm einen Vorwurf daraus machen würde; auch das würde man ihm nicht verargen, wenn seine Freundlichkeit die Grenzen des Erlaubten überschritten, wenn er z. B. „die Braut in die Brüste kneipte oder sie beim Küssen beissen würde“. Er handelt nach dem Satze:

„Bis zum Gürtel ist sie mein, vom Gürtel ab sein. Gott gab das Herzen frei. Vom Herzen bis zum Minnepflegen Führt noch so mancher Schritt.“ (A. a. O. S. 608–609.)

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