Note A — 1. Kapitel: Fahrendes Volk
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Eine der Hexerei angeschuldigte Frau wäre wegen ungenügenden Beweises freigesprochen worden, wenn sie nicht bei Pater Spee gewesen wäre. Sie hatte ihre Heimat verlassen, um sich mit dem Jesuiten zu beraten. »Dadurch legte sie ihre Schuld an den Tag und erlitt mit vollem Rechte die Todesstrafe.« Cautio criminalis. Dub. XXVIII.