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Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit

Note 92 — FUSSNOTEN ZU KAPITEL 8 — CHAPTER 8 FOOTNOTES 9. Kapitel.

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Gegen eine Verordnung des gewesenen Ältermanns Klaus Swarte legte 1461 Hermann von Wesel Verwahrung ein. Swartes Amtszeit muß nach den Namen der Kaufleute, die Hans. U. B. VIII n. 998, 999 und Anm. 3 erwähnt werden, in die fünfziger Jahre fallen.

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