Note 66 — FUSSNOTEN ZU KAPITEL 7 — CHAPTER 7 FOOTNOTES 8. Kapitel.
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HR. III 5 n. 105 §§ 346-356, 243 §§ 75-77, 93-104. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Zweck der Gesandtschaft sein sollte, auf dem Kontor wieder Ordnung zu schaffen, nicht aber der, beim englischen König wegen der Nichtbeobachtung der hansischen Privilegien Vorstellungen zu erheben. Denn die Hanse hat es in damaliger Zeit stets abgelehnt, zu Verhandlungen mit der englischen Regierung ihre Gesandten nach England hinüberzuschicken. HR. III 2 n. 189, 3 n. 394, 4 n. 240, 7 n. 188, 197 § 33. Es läßt sich kein Grund auffinden, weshalb sie dies eine Mal ihre Bedenken zurückgestellt haben sollte. Schanz I S. 200 muß demnach berichtigt werden.