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Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit

Note 6 — FUSSNOTEN ZU KAPITEL 5 — CHAPTER 5 FOOTNOTES 6. Kapitel.

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Nur einer neuen Beschränkung wurde der fremde Handel damals unterworfen. Es wurde den fremden Kaufleuten verboten, in den Hansestädten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen. HR. II 2 n. 421 § 4, 644 § 9, 7 n. 486 § 14.

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