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Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit

Note 50 — FUSSNOTEN ZU KAPITEL 3 — CHAPTER 3 FOOTNOTES 4. Kapitel.

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Hans. U. B. V n. 743, HR. I 5 n. 348. Zwei von den fortgenommenen Schiffen gehörten dem Großscheffer von Marienburg, vgl. Sattler, Handelsrechnungen S. 9, eins dem Meister von Livland. Nach Hans. Gesch. Qu. VI n. 298 stellte Heinrich 1406 Okt. 14 für vier von den überfallenen Schiffen Geleitsbriefe aus. Hat man damals vielleicht die Schiffe freigegeben? Wenn dies der Fall war, so könnten sich die weiteren Verhandlungen nur um eine Entschädigung für das genommene Gut gedreht haben.

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