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Die Gewerkschaftsbewegung

Note 277 — Zweiter Teil. Arbeitgeberverbände[220]. (continued 2)

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Anfangs bildete diese Unterstützungskasse einen Hauptgegenstand des Streites zwischen Prinzipalen und Gehülfen, indem die letzteren sie als Konkurrenzunternehmen zur Schwächung ihres Verbandes betrachteten. Nachdem das Verhältnis sich jetzt dauernd günstig gestaltet hat, ist am 9. Dezember 1898 zwischen den beiderseitigen Organisationen das Abkommen getroffen, daß der Beitritt der Arbeiter zu den Prinzipalskassen deren freier Entschließung vorbehalten bleibt, daß also einerseits der Verband seinen Mitgliedern die Teilnahme nicht verbietet, andererseits aber auch der Prinzipalverein seine Mitglieder nicht auffordert, die Beschäftigung der Gehülfen von dem Beitritte zur Kasse abhängig zu machen.

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