Note 30 — Erster Teil. Arbeiterverbände. (continued 2)
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Dasselbe hatte die Bestimmungen des Code pénal Art. 291, die an sich nur für Vereine von mehr als 20 Mitgliedern galten, auf solche Vereine ausgedehnt, die in mehrere Abteilungen von weniger als 20 Mitgliedern zerfallen.