Note 299 — Dritter Teil. Gemeinsame Organisationen.
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Man bezeichnet die Abhängigkeit von einem Kaufmanne, ohne Unterschied, ob die Gegenpartei ein Fabrikant oder ein Einzelsticker ist, als „Lohnstickerei“. Wie sehr diese überwiegt, beweist, daß der Prozentsatz der in der Lohnstickerei verwandten Maschinen zu der Gesamtzahl 1872: 56, 1876: 60, 1880: 70 und 1890 sogar 91,5 betrug. Innerhalb der Fabriken allein betrug das Verhältnis 1872: 53,5%, 1890: 77,55%. Zählt man die Fabrikanten, die zwar regelmäßig „auf eigene Muster sticken“, zuweilen aber auch „auf Stich arbeiten“, den Lohnstickern hinzu, so steigert sich die Ziffer sogar auf 94,5%.