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Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens

Note 58 — II. Ärztliche Bemerkungen

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Abgesehen von den zahlreichen lokalen Bezirksanstalten und den 149 öffentlichen Anstalten, die sowohl der Pflege Geisteskranker wie der von Epileptikern und Idioten dienen, finden wir unter 159 im gleichen Sinne tätigen Privatanstalten eine große Zahl solcher, die Eigentum von Vereinen, religiösen Genossenschaften oder wohltätigen Stiftungen sind; davon sind 43 für Idioten und Epileptische bestimmte von konfessionellem Charakter; 27 davon sind Eigentum religiöser Orden (Hans Laehr; die Anstalten für psychisch Kranke, Berlin bei G. Reimer, 1907).

Die oben angegebene geschätzte Gesamtzahl der Idioten deckt sich nicht mit der Zahl der geistig völlig Toten; die Abgrenzung des Begriffes der Idiotie gegen die mittleren Zustände von Geistesschwäche ist keine ganz scharfe und läßt der persönlichen Anschauung einen gewissen Spielraum; immerhin werden (auf meine Rundfrage hin) doch 3-4000 Fälle als solche bezeichnet, bei denen keinerlei geistiges Leben, kein Rapport zur Umgebung usw. zu finden ist.

Der älteste mir gemeldete geistig Tote ist 80 Jahre; zahlreiche sind zwischen 60 und 70; die Vorstellung, daß der Mangel geistigen Lebens auf die körperliche Existenz einen großen Einfluß übe, ist also nicht aufrechtzuerhalten; ein Teil der Idioten allerdings stirbt an Hirnveränderungen in früherem Alter.

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