Note 54 — I. Rechtliche Ausführung
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Mein sehr verehrter Mitarbeiter hat noch bis vor kurzem gemeint, der von Laien immer wieder vertretene Gedanke, man möge die Ärzte angesichts aussichtsloser, qualvoller Zustände von Staats wegen zur Tötung ermächtigen, sei unausführbar. »In welche Hände sollte man eine solche Entscheidung legen?« S. Hoche, Vom Sterben, S. 17.