← Table of contents
Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens

Note 44 — I. Rechtliche Ausführung

Reading edition

Württemberg sind gefolgt: Braunschweig § 147; Baden § 207; Thüringen A. 120; Hamburg A. 120. v. Liszt befürwortet a. a. O. V S. 132 die Privilegirung der Tötung des Verlangenden nur unter der Voraussetzung, daß sie an hoffnungslos Erkrankten von Personen, die zu ihm in »engen Beziehungen stehen«, begangen ist.

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings