Note 17 — Inhalt.
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Vgl. Jäger, Ulms Verfassung, bürgerliches und kommerzielles Leben, S. 685. Dagegen sind die Viktualienhändler (Merzler) in Ulm, die Hucker in Augsburg (Stadtr. S. 201), die Käufler in München (Stadtrecht, Art. 440 f.) durchweg Männer. In Augsburg werden neben den keufel auch verkauferinne erwähnt (Stadtr. S. 271 ff.), in Danzig neben den hoker auch hokinnen (Hirsch, Danzigs Handels- und Gewerbegesch., S. 316). Nach zahlreichen Beobachtungen, die ich in dieser Hinsicht angestellt habe, ist überall im Mittelalter die Höckerei ein vorwiegend männliches Gewerbe.