Note 207 — Zweites Kapitel. Die josefinischen Reformen.
Reading edition
Ich folge dabei Grünberg, Bauernbefreiung, I. S. 314-343 und II. Bd. 420-451. – Im Hofkanzleivortrag vom 5. April 1783 heißt es: "Bei der Urbarienregulierung kommt es hauptsächlich darauf an, a) dass dem Unterthan seine zulängliche Subsistenz, ohne welche sich ohnehin alles übrige nicht denken lässt, in Händen gelassen. b) Dem Staat das Contributionale versichert und endlich c) dem Grundherrn sein billiger Theil entweder in Geld und Früchten, oder mit unentgeltlicher Arbeit zugewendet werde."