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Die Entwicklung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses in Galizien (1772-1848)

Note 195 — Zweites Kapitel. Die josefinischen Reformen.

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Patent vom 5. Januar 1784. (Piller'sche Gesetzsammlung I.) Das Patent vom 3. Oktober 1783 (Piller'sche Gesetzsammlung XLVI.) hatte befohlen, in die künftig abzuschließenden Güterpachtkontrakte folgenden Absatz einzuschalten: "Ferner hat der Pächter sich in Absicht auf die Robot und sonstige Untertansschuldigkeiten nach dem ganzen Inhalte und Vorschrift des Patentes vom 3. Juni 1775 auf das pünktlichste zu achten." Das Patent vom 31. März 1783 (Piller'sche Gesetzsammlung X.) hob die sogenannten obligatorischen und arendatorischen Kontrakte auf.

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