Note 185 — Zweites Kapitel. Die josefinischen Reformen.
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Es machte bei den Eingeborenen in Galizien böses Blut, daß bei der Verteilung der obrigkeitlich-kameralherrschaftlichen Gründe nur die Immigranten und nicht die Inländer berücksichtigt wurden. Auf eine diesbezügliche Vorstellung der Hofkanzlei antwortete die Hofkammer am 8. Juni 1784: "Die Vermehrung der Population ist eine der vorzüglichsten Absichten, welche Seine Majestät bei der befohlenen Robotabolition sehen; wenn bei der Vertheilung der Dominicalgründe nicht vorzüglich auf fremde Einwanderer Bedacht genommen wird, so wird diese Vermehrung nicht gefördert."