Note 63 — Einleitung.
Reading edition
Vergl. Popper in der "Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde" 1826. 4. Heft. S. 209. – Drdacki, Die Fronpatente Galiziens, Wien 1838. S. 79 f. – Die Grundentlastung in Österreich. Wien 1857. S. 11. – "In Podolien bestehen die sogenannten Tloken; es benützen dort die Unterthanen mehrenteils die Gründe gemeinschaftlich, und außer denen Hausgärten und wenigen Wiesen, die das Eigenthum einzelner Wirte ausmachen, bestehen ihre Gründe aus mehreren Hauptabtheilungen, welche abwechselnd nach der verschieden eingeführten Gewohnheit durch mehrere Jahre hintereinander angebaut, und wieder durch so viele Jahre brach gelassen werden; die jährliche Vertheilung dieser Gründe geschieht auch nicht unter alle Hauswirte gleich, sondern nachdem sich ein jeder zu zwei- oder vierspänniger oder Fußrobot bekennt." (Gubernialprotokoll vom 7. Mai 1791); ferner Hofkanzleivortrag vom 3. Oktober 1826. – Die amtliche österr. Bezeichnung für die Feldgemeinschaft war "wandelbarer Grundbesitz".