Note 218 — Drittes Kapitel. Die nachjosefinische Zeit.
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In der Sitzung des Ständeausschusses vom 6. April 1790 machte Brigido den Vorschlag, die Dominikalsteuer von 12% auf 18% zu erhöhen. Der dadurch erzielte Mehrbetrag sollte von dem Rustikalsteuerkontingent zu Gunsten der Untertanen abgeschrieben werden. (Die Dominikalsteuer betrug 1789 581.634 fl., die Rustikalsteuer 413.057 fl.) Die Stände erklärten sich zu einer Erhöhung auf 16% bereit. Der Verlauf dieser Beratungen beweist, daß man sowohl in den Kreisen der Regierung als auch in denen der Gutsbesitzer auf einen heftigen Widerstand der Bauern gegen die beabsichtigte Aufhebung des Josefinums rechnete. Vergl. die Akten unter 85 ex Martio et 41 ex Majo 1790. V. B. 1, 600.