Note 216 — Drittes Kapitel. Die nachjosefinische Zeit.
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Nach Brigidos Bericht traf den Adel vor allem der Mangel an Bargeld und an Arbeitskräften sehr schwer, ferner die hohen Kosten der Ausmessung und die zu hoch angesetzte Waldsteuer. Die neue Grundsteuer war mehr als doppelt so groß als die bisherige, sie betrug von dem ermittelten Grundertrag von 27,133.152 fl. 23 kr. – 2,239.787 fl. 58 kr. gegen 996.942 fl. der Dominikal- und Rustikalsteuer. Dazu kamen noch 271.331 fl. als Regiekosten und 700.000 fl. als außerordentliche Kriegssteuer. Ferner Naturallieferungen im Werte von 1,593.333 fl., für die unverzinsliche Scheine, die jedoch erst nach Beendigung des Krieges von den Staatskassen an Zahlungsstatt genommen werden sollten, ausgestellt wurden. Die Mehrbelastung des Landes war also ganz bedeutend; sie fiel fast durchwegs dem Adel zur Last. Durch die Urbarialregulierung wurden die Einkünfte mancher Edelleute um 1/2 bis 2/3 vermindert. – Die Hofkanzlei erneuerte den Vorschlag, den sie schon im April 1788 und dann im Juli 1789 gemacht, den Steuerfuß für Galizien auf 1/2 (statt 2/3) des in den übrigen Kronländern festgesetzten herabzusetzen. (Gubernialberichte vom 26. Januar und 28. Februar, Hofkanzleisitzungen vom 5. Februar und 11. März 1790. Vergl. Loziński a. a. O. S. 107 ff.)