Note 270 — Drittes Kapitel. Die nachjosefinische Zeit.
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Jasiński a. a. O. – Im Jahre 1811 schrieb der damalige Gouverneur Graf Goeß: "Der Bauernstand, diese so nützliche und wichtige Klasse von Einwohnern bemüht sich hierlandes noch tief auf der untersten Stufe der Kultur. Obwohl die weisen Gesetze Seiner Majestät ihm seine Rechte und Vermögen sichern, so ist er doch nicht im Stande, den Wert derselben zu erkennen und ihre Früchte zu genießen. Mangel von Fleiß und Industrie beschränken ihn in seinem Erwerb, folglich in seinen ersten Bedürfnissen, zum Nachtheil seiner Gesundheit und Kräfte. Müßiggang ist seine Ergötzung und übermäßiger Genuss berauschender Getränke sein Vergnügen, und die Folgen davon nicht selten traurig für ihn, immer aber nachteilig für den Staat." Als Mittel zur Hebung des Bauernstandes empfahl Goeß: "Vermehrung der Volksschulen auf alle mögliche Art." (Gubernialbericht vom 11. Juli 1811.) – Schon im Jahre 1822 stellte die oberste Justizstelle fest, daß die außergewöhnliche Zunahme der Verbrechen des Aufstandes, des Aufruhres und der öffentlichen Gewalttätigkeit in Galizien auf Rechnung des Druckes, den die Untertanen von ihren Herrschaften erdulden, zu setzen sei.