Note 259 — Drittes Kapitel. Die nachjosefinische Zeit.
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"Bemerkungen über die den galizischen Grundherrschaften zugestandene Patrimonialgerichtsbarkeit in erster Instanz etc." Anonyme Denkschrift, im März 1846 der Hofkanzlei überreicht. – Um die vorgesetzten Justizbehörden über den Umfang ihrer Tätigkeit zu täuschen, fälschten die Justitiäre ihre periodischen Rechenschaftsberichte. Vergl. Kalinka a. a. O. S. 368.