Note 258 — Drittes Kapitel. Die nachjosefinische Zeit.
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Aus einem Vortrag des Grafen Rudolf Stadion vom 13. Dezember 1846: "Nicht darum handelt es sich, wie gesagt, Vorhandenes zu bessern, sondern darum, eine Gerichtspflege neu zu schaffen, für welche bisher Organe kaum dem Namen nach bestanden, die aber, – mit Ausnahme einiger weniger Dominien, größtentheils Kameralgüter, – nirgends geübt wurde, für die sich daher auch kein Gerichtsgebrauch und kein Beamtenstand bilden konnte, und für die jeder administrative Behelf, wie Grundbücher, Waisenrechnungen, Depositenprotokolle etc. fast überall gänzlich fehlt."