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Die Deutschen Familiennamen, geschichtlich, geographisch, sprachlich

Note 23 — I. Abhandlung.

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Allmers in seinem „Marschenbuch“ bemerkt auf Seite 140 f.: „Eigentliche Familiennamen waren bei den Friesen selbst noch bis ins vorige Jahrhundert selten. Der Sohn erhielt zu dem Vornamen seines Vaters nur noch einen eigenen Taufnamen, wie es noch jetzt auf vielen friesischen Inseln Gebrauch ist. Hieß z. B. der Vater Eke Lübs und man taufte seinen Sohn Siade, so hieß dieser Siade Eks, und der Enkel, wenn er nach dem Großvater Lübbe genannt wurde, Lübbe Siads oder Eke Lübbe Siads. Das angehängte s ist nichts weiter als Bezeichnung des Genetivs. — Man kann leicht ermessen, welche bunte Verwirrung solche Sitte zur Folge haben mußte, und wie ganz besonders, wo es wichtige Erbschaftsangelegenheiten betraf, bei denen oft weitläuftige Namenregister in betracht gezogen werden mußten, die unlösbarsten Verwickelungen oft endlose Prozesse herbeiführten. Früher oder später machte daher in den verschiedenen Marschen ein Gesetz, wonach jede Familie einen festen Namen annehmen mußte, diesem Unwesen ein Ende, welches in manchen Gegenden bis ins letzte Jahrhundert fortdauerte und auf den Inseln sogar heute noch angetroffen wird. Denn wenn auch alle Friesen nunmehr Familiennamen angenommen haben, so betrachten sie, wenigstens die Landbevölkerung, dieselben als unnütze Anhängsel, die nur vor Gericht und bei ähnlichen Gelegenheiten erforderlich sind.“

Im Osnabrückischen haftet noch jetzt der Name in den Bauerschaften weniger an der Person als am Hofe. Wenn z. B. Müller zu B. auf den Hof Meyer zu N. heiratet, heißt er selbst Meyer zu N., nicht mehr Müller, höchstens Meyer geb. Müller. Wenn Kinder oder Kindeskinder vom Hofe ziehen, werden sie sich in der Regel Meyer, selten Müller nennen. (Fr. Meyer, Der Name Meyer, S. 8.) Ähnliches bezeugt für die lippischen Familiennamen O. Preuß. 1864.

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