Note 11 — Zweiter Theil. Deutschland und Europa.
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Da die Römer in diesem ihrem Charakter als Staatsvolk, d. h. in der Entwicklung des Staats und des Rechts bisher noch unübertroffen sind, so ist die Herrschaft, die sie im römischen Kaiserthum deutscher Nation und durchs römische Recht noch Jahrtausende nach ihrem Fall über Europa ausgeübt, organisch begründet. Wir werden uns eher nicht vom römischen Recht emancipiren, als bis wieder ein weltumfassender Staat, bis jene vierte Tendenz, von der oben die Rede, ins Leben tritt.