Note 66 — Zweiter Theil. Deutschland und Europa. (continued 3)
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Daß die republikanische Verfassung nur in kleineren Gemeinwesen gedeihen kann, findet in dem Obigen seine Erklärung. Da, wo entweder keine natürliche psychologische Einheit besteht, oder die Zahl des Staatsvolkes so klein ist, daß ein besonderer persönlicher Ausdruck des Gesammtindividuums nicht nöthig wird, kann das Königthum unterbleiben. Die alten griechischen Republiken waren Staaten der letztern Art, sie beruhten sämmtlich auf Provincialcharaktern. Wäre die ganze griechische Nation in Einen Staat vereinigt worden, so hätte dieser Eine nothwendig monarchisch werden müssen. Die römische Republik ging zu Grunde, nachdem das Staatsvolk an Zahl übermäßig zugenommen hatte. Da aber das römische Volk von Anfang an keine Nation, sondern ein eigenthümliches Specialindividuum war, so bekam hier die monarchische Gewalt niemals die innerliche Weihe des Königthums, sondern blieb imperatorisch. Die Republiken des Mittelalters, Venedig und Genua, hatten in den Dogen ihre monarchischen Spitzen. Die Föderativrepubliken endlich, welche noch vorhanden sind (Amerika und die Schweiz) gehören der ersten Klasse an, ihnen fehlt der psychologische Gesammtcharakter. Die Schweizer sind aus Deutschen und Welschen, die Amerikaner aus Engländern, Deutschen, Romanen und andern Europäern gemischt. Alle Ansiedlungen in fremden Welttheilen werden daher so lange Republiken bleiben, bis aus der gemischten Bevölkerung eine eigenthümliche Nationaleinheit entsteht. — Unter den bisherigen monarchischen Verfassungen aber erscheint, nach dem Obigen, die absolut-bureaukratische als nothwendige Uebergangsform von der mittelalterlichen Ungebundenheit zur Einheit, die konstitutionelle als ein Versuch, den wahren Staat hervorzubringen. Die Franzosen haben neuerlich sogar versucht, eine geistige Pairie zu schaffen, die aber, weil kein innerer Maßstab vorhanden, viel schlimmer geworden ist, als eine erbliche es sein würde. Alle Pairie soll eine Gewalt sein, die auf Geburt, Natur und Rang (entweder leiblich, oder geistig nach einem psychologischen Gesetze) beruht; wo sie an Aemter und willkürlich zu bestimmende Verdienste geknüpft ist, geht ihr Charakter verloren.