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Der Weltkrieg, II. Band

Note 4 — Friedensbemühungen und U-Bootkrieg

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Die amerikanische Regierung hat später wiederholt behauptet, ein Verbot der Waffenausfuhr an Kriegführende wäre, da eine Waffenlieferung nach Lage der Verhältnisse ausschließlich für die Entente in Betracht komme, ein Verbot also ausschließlich die Entente schädige, eine unneutrale Handlung. Die deutsche Regierung dagegen konnte sich für ihren Standpunkt, daß die Duldung der Waffenausfuhr gerade weil sie ausschließlich der Entente zugutekomme, ein unneutrales Verhalten sei, auf Präsident Wilson berufen, der im Februar 1914 als Begründung des Verbots der Waffenlieferung für die beiden sich in Mexiko bekämpfenden Parteien erklärt hatte: „Da Carranza keine Häfen hat, Huerta dagegen über Häfen zur Waffeneinfuhr verfügt, ist es unsre Pflicht als Nation, beide auf gleichem Fuße zu behandeln, wenn wir den wahren Geist der Neutralität beobachten wollen und nicht eine reine Papierneutralität.“

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