Note 112 — ZWEITES KAPITEL STÄDTE UND VÖLKER (continued 2)
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Das geht so weit, daß die großstädtische Arbeiterschaft sich als das Volk bezeichnet und damit das Bürgertum, mit dem sie kein Gemeingefühl verbindet, von diesem Begriffe ausschließt, aber das Bürgertum von 1789 hatte es nicht anders gemacht.