← Table of contents
Der Untergang des Abendlandes, Zweiter Band

Note 23 — ERSTES KAPITEL URSPRUNG UND LANDSCHAFT (continued 2)

Reading edition

Die „Abhängigkeit“ des antiken Rechts vom ägyptischen ist zufällig noch festzustellen: der Großkaufmann Solon hat in seiner attischen Rechtsschöpfung Bestimmungen über Schuldknechtschaft, Obligationenrecht, Arbeitsscheu und Erwerbslosigkeit der ägyptischen Gesetzgebung entnommen, Diodor I, 77, 79, 94.

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings