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Der Untergang des Abendlandes, Zweiter Band

Note 44 — ERSTES KAPITEL URSPRUNG UND LANDSCHAFT (continued 2)

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Mitteis, Reichsrecht und Volksrecht, S. 13 hat schon 1891 auf den orientalischen Zug in der Gesetzgebung Konstantins aufmerksam gemacht. Collinet, Études historiques sur le droit de Justinien I (1912) führt, übrigens meist auf Grund deutscher Forschungen, unendlich vieles auf hellenistisches Recht zurück; aber wieviel von diesem „Hellenistischen“ war wirklich griechisch und nicht nur griechisch geschrieben? Die Ergebnisse der Interpolationenforschung sind für den „antiken“ Geist der Digesten Justinians wahrhaft vernichtend.

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