Note 59 — Selbstbiographie. (continued 3)
Friedrich Wilhelm Ramhorst translation
Der gewöhnliche Refrain, der immer zum Vorteil des Übelthäters ausschlägt. Ich kannte einen Verbrecher, der wegen Diebstahls angeklagt, antwortete: Die Verhältnisse sprechen freilich gegen mich, aber ich gebe den Diebstahl nicht eher zu, bis man mir die Sache zeigt, die ich gestohlen haben soll. – Und als er später eines Mordes angeklagt war, wollte er, daß man ihm die Person zeige, die ihn hatte morden sehen.