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Der Ackermann aus Böhmen

Note 96 — Abhandlung.

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I, 86 theilt nämlich der tschechische Verfasser das Lebensalter eines Menschen in fünf Theile: 1. die Kindheit (infantia), die bis zum siebenten Jahre reiche, 2. die Knabenzeit (pueritia) bis zum vierzehnten Jahre, 3. das Jünglingsalter (adolescentia) bis zum vierundzwanzigsten Jahre, 4. das Mannesalter (aetas virilis) bis zum fünfzigsten Jahre. In diesem befinde sich noch eine Unterabtheilung: Das junge Mannesalter (iuventus). 5. Das Greisenalter (decrepitus) bis zum achtzigsten Jahre. Die drei ersten Lebensalter habe er schon zurückgelegt, die beiden andern harren noch seiner. Mithin befand er sich an der Scheidegränze des Jünglings- und Mannesalters. I, 91 führt der Verfasser noch eine zweite übliche Eintheilung des menschlichen Lebens an: die Dreitheilung in Jugend-, Mannes- und Greisenalter. Er befinde sich noch im Jugendalter, könne aber mit jedem Tage schon in das Mannesalter eintreten. [Diese Eintheilung ist wol geschöpft aus Aristoteles Rhetorik C. XII ff.] Dasselbe Alter von etwa 24 Jahren nimmt auch Gebauer an, s. o. S. 109.

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