Note 22 — Ursachen der Forstfrevel und deren Unterscheidung.
Reading edition
Nicht als Cicero pro domo, sondern im Interesse des Dienstes spricht der Verfasser hier die Ansicht aus, daß die Jagden in Staatswaldungen dem betreffenden Verwaltungspersonale gegen eine mäßige Veranschlagung überlassen werden sollten. Zu bekannt ist es, wie vortheilhaft dieses auf die Beschützung der Waldungen und den Dienst überhaupt einwirken würde. Durch das bisherige Verpachtungs-System, und die Jagdverwaltung in Regie (welch’ letztere immer noch vorzuziehen wäre) wurde ein viel höherer Betrag, als es jener bei Ueberlassung der Jagd an das Lokalpersonal sein würde, schwerlich pro aerario erzielt; dagegen aber würden die Forstbeamten dem Jagdwesen faktisch immer mehr hiedurch entfremdet, und die Wilddieberei nahm hiemit fortwährend überhand. Niemals wirken die Jagdpächter mit Erfolg gegen den Wilddiebstahl. Kann es nun dem Forstschutzbeamten zugemuthet werden, oder, wenn man es ihm zumuthet, wird es auch geschehen, daß er sein Leben wegen einem Rehbocke zu Gunsten des Jagdpächters in die Schanze schlägt? — Schon die in Deutschland geschaffenen neuen Jagdgesetze werden hiezu drängen, wenn das Wild, wenigstens in den Staatswaldungen, noch erhalten, und nicht gänzlich durch Habsucht (der meisten Pächter) vertilgt werden soll.