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Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (Jg. 26, 1879)

Note 243 — ANZEIGER FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.

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Die Handschrift beruft sich auf ein Stadtbuch der Verträge; von diesem und ähnlichen Urkundenbüchern ist an Ort und Stelle nichts mehr vorhanden.

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