Note 100 — ANZEIGER FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.
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Diese, besonders in Oesterreich übliche, Bezeichnung für eine schriftliche oder gedruckte Anzeige eines Todesfalles ist auf das aus der ehemaligen spanischen Hofsprache eingedrungene „Parte geben“ (span. dar parte) für Nachricht geben, benachrichtigen, zurückzuführen. Vergl. Schmeller, bayer. Wbch. I, 406. Dr. Fr.