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Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1868)

Note 180 — ANZEIGER FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.

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Die Leibärzte wurden von den Markgrafen immer nur auf eine bestimmte Anzahl Jahre aufgenommen; sie hatten den Rang der fürstlichen Räthe; ihre Bestallungsdecrete besagen jedesmal, sie seien als Leibärzte aufgenommen und als Räthe. Sie durften sich ohne besondere Vergünstigung vom fürstlichen Hofe nicht entfernen und Niemand behandeln, namentlich keinen Pestkranken oder andere ansteckende Krankheiten. Sie erhielten eine jährliche Geldbesoldung von 100 bis 130 fl., freie Verpflegung am Hof und in der Regel zwei Pferde zu ihrer Verfügung. Beiden Theilen stand es frei, den Dienst halbjährig zu künden. Im Jahre 1458 wurde Meister Nikolaus Horn, 1476 Meister Jorg Bramberger und 1484 Meister Stephan Schütz als markgräflicher Leibarzt aufgenommen.

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