Note D — ANZEIGER FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.
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Solche Fälle kommen auf mittelalterlichen Siegeln nicht selten vor. Z. B. auf dem ältesten hohenlohischen Siegel IV, A, 1 Conrad’s von 1207, abgebildet bei J. Albrecht, Taf. I, 1; auf dem Siegel IV, A, 1 Walter’s von Vatz von 1216; auf den beiden Siegeln IV, A, 1, Heinrich Flans’ von Orlamünde von 1311 — mit dem monogrammatisch zusammengezogenen Wappen der Grafen von Orlamünde (s. v. Ledebur, Archiv f. deutsche Adels-Gesch., II, S. 220) und Friedrich’s von Krusenburg (wol auch aus dem 14. Jahrh.); wahrscheinlich eben so auf unserer folgenden Nr. 3; endlich auf dem Siegel IV, C der Kaiserin Eleonore, Gemahlin Friedrich’s III., von 1460, zu welchem Sava bemerkt, daſs bei der Composition und Ausführung dieses prachtvollen Siegels, welche von bedeutender Kunststufe zeugen, die verkehrten S noch um so auffallender seien. (Die Siegel der österreichischen Fürstinnen im Mittelaller, I,I, 30, und unsere mittelalterl. Frauen-Siegel, Nr. 58). Auch auf Münzen begegnen wir solchen fehlerhaften Umschriften; siehe in Dr. H. A. Erbstein’s Münzfund von Trebitz die Münze des Landgrafen Hermann von Thüringen (1192–1215), Nr. 86, wo S. 67 in Betreff der „auf Mittelalter-Münzen so oft erscheinenden incorrecten oder oft ganz entstellten Umschriften“ auf Grote’s Münzstudien IV, I, 559 verwiesen ist.


