Note J — ANZEIGER FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.
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„Frater censualis“ bezeichnet hier wol den mit der Verwaltung des Census (der Steuern und Abgaben) betrauten Ordensbruder. Daſs derselbe ein Ministeriale war, geht aus diesem Porträt-Siegel hervor. Nach Ducange wurden im Mittelalter auch diejenigen „censuales“ genannt, welche in Kirchen oder Klöstern, indem sie ihr Haupt auf den Altar legten, dem Heiligen oder Patron der Kirche sich zu irgend einer Leistung freiwillig erboten.