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Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1866)

Note I — ANZEIGER FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.

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Das wichtigste Bild auf einem Siegel ist das Porträt seines Inhabers. Sobald daher dieses darauf erscheint, gleichviel ob mit oder ohne Wappen oder andern Gegenständen, so gehört dasselbe unter die „Porträt-Siegel“.

Auf den „Porträt-Siegeln“ sollte aber immer der Name des Inhabers ausdrücklich angegeben sein, um den Charakter des Bildes als „Porträt des Sieglers selbst“ ganz sicher festzustellen. Wenn der Stempel eines „Porträt-Siegels“ nach dem Tode seines ursprünglichen Besitzers von einem Dritten wieder zum Siegeln gebraucht wird, so sind die damit gefertigten Siegel keine „Porträt-Siegel“ mehr, sondern „Wappen-“, oder bloſse „Bild-Siegel“, jenachdem sie das Wappen des neuen Sieglers enthalten, oder nicht.

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