Note 144 — Zur Satzlehre (continued 4)
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Nur wo ein Mißverständnis, eine Verwechslung von Subjekt und Objekt möglich ist, hat es einen Sinn, das Subjekt in dieser ängstlichen Weise vor das Fürwort zu stellen, z. B. Vater und Mutter müssen sich darein finden, daß die Kinder sie verlassen. Aber ist etwa ein Mißverständnis möglich, wenn man sagt: Tatsachen machen sich geltend, gleichviel ob sie die Juristen definieren können oder nicht? Wird hier jemand die Juristen für das Objekt halten?