Note 25 — Abschnitt II. Die Holzschnitte Albrecht Dürer’s.
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Von den Sachverständigen pflegt das Vorkommen von Kreuzschraffirungen als ein Beweis gegen die Eigenhändigkeit Dürer’scher Holzschnitte angeführt zu werden, indem er bei der großen Mühe und Arbeit, welche jene veranlassen, bei eigenem Schnitt sie vermieden haben würde. S. u.a. Jackson treatise on wood engraving. London 1839. [25]