Note 46 — Front matter
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In diesem Sinne ist Freiheit und sich entwickelnde moralische Vernunft und Gewissen gleichbedeutend. In diesem Sinne ist der Mensch frei, sobald sich das Gewissen in ihm entwickelt.—Scheidler, Ersch und Gruber, xlix. 20. Aus der unendlichen und ewigen Geltung der menschlichen Persönlichkeit vor Gott, aus der Vorstellung von der in Gott freien Persönlichkeit, folgt auch der Anspruch auf das Recht derselben in der weltlichen Sphäre, auf bürgerliche und politische Freiheit, auf Gewissen und Religionsfreiheit, auf freie wissenschaftliche Forschung u.s.w., und namentlich die Forderung dass niemand lediglich zum Mittel für andere diene.—Martensen, Christliche Ethik, i. 50.