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A History of Matrimonial Institutions, Vol. 2 of 3

Note 42 — Chapter XI · HISTORY OF SEPARATION AND DIVORCE UNDER ENGLISH AND ECCLESIASTICAL LAW

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Geffcken, op. cit., 21. Cf. Freisen, op. cit., 770, who says: "Man hatte, wie es scheint, hier eine Scheu sich durchaus klar zu erklären. Sicher ist jedoch das eine, dass sich keine Stelle findet, welche die Wiederverheiratung in solchem Falle [adultery] als schriftgemäss verteidigt hätte. Vielleicht wurden die Kirchenväter bei ihrer Ansicht von der alten Anschauung geleitet, nach welcher die zweite Ehe in jener Zeit überhaupt gemissbilligt, als honesta fornicatio, angesehen wurde."

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