Note 1091 — Chapter VIII · RISE OF ECCLESIASTICAL MARRIAGE: THE CHURCH DEVELOPS AND ADMINISTERS MATRIMONIAL LAW
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Da spricht der Papst und die Juristen, die Ehe dürfe nimmermehr gescheiden werden. Was geschah? Die Eheleute wurden darnach uneins und schieden sich wieder von einander. Also ging mirs im Kloster auch; oder wo man fur den Official kam, so schwur sich eines vom andern, freieten wieder. Darnach kamen sie zu mir oder einem Andern in die Beichte und sprachen: Lieber Herr, ich habe itzt eine Frau, der hab ichs heimlich gelobt; wie thue ich ihm immermehr? Helft mir, lieber Herr Doctor, dass ich nicht verzweifele. Denn Greta, mit der ich mich am ersten verlob hab, ist mein recht Eheweib. Aber diese Barbara, die mir darnach vertrawet, ist nicht mein Weib und muss doch bei ihr schlaffen? Jene darf ich nicht nehmen, die ich doch gerne möcht haben, da es sein könnte; aber ich kann nu nicht, denn ich habe eine Andere, so hat sie auch einen Andern: doch weiss es Niemand, dass sie mein Weib ist, denn allein, Gott im Himmel, dem ist bewust. O, ich werde verdampt, ich weiss keinen Rath."—"Tischreden," in Werke (Erlang. ed.), LXII, 229; quoted also in Salis, 7, 8, who gives other proofs; likewise in Sohm, op. cit., 189, 190; Friedberg, op. cit., 102; and Esmein, op. cit., II, 129.