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A History of Matrimonial Institutions, Vol. 1 of 3

Note 474 — Chapter IV · RISE OF THE MARRIAGE CONTRACT

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"Ein zweites, bemerkenswertes Factum ist, dass es vergeblich wäre ein Volk finden zu wollen, von welchem direkt erwiesen werden könnte, es schliesse gegenwärtig sämmtliche Ehen auf dem Wege des Raubes, oder habe sie jemals nur auf diesem Wege geschlossen. Daher kann nicht mit voller Sicherheit behauptet werden, der Frauenraub sei je einzige Eheschliessungsform gewesen. Um so wahrscheinlicher ist es, dass er gewöhnliche, vorherrschende Eheschliessungsform war, da sich nur unter dieser Voraussetzung die allgemeine Anwendung der Entführungssymbolik bei den einzelnen Völkern erklären lässt."—Dargun, Mutterrecht und Raubehe, 79, 80.

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