Note 157 — Chapter II · THEORY OF THE HORDE AND MOTHER-RIGHT
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"Wie die Ehe aus der Ueberwältigung der Frau durch den Mann hervorging, und wie sie sich von da aus zum Frauenkaufe gestaltete; wie sie zur religiösen Heilanstalt wurde und wie sie von da aus zum geläuterten Rechtsinstitute umbildete, indem die religiöse Feier nicht mehr obligat blieb, ... lehrt uns das indische Recht klarer, als jedes andere."—"Indisches Ehe- und Familienrecht," ZVR., III, 342, 343.