Note 74 — 8. Capitel.
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Da in Atjeh officiell der Friedenszustand erklärt war, hatte die holländische Regierung keinen gesetzlichen Grund, den Chinesen die Ansiedelung in diesem Lande zu verweigern.
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Da in Atjeh officiell der Friedenszustand erklärt war, hatte die holländische Regierung keinen gesetzlichen Grund, den Chinesen die Ansiedelung in diesem Lande zu verweigern.